LAWINFO

Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag

QR Code

Zwingendes Recht

Rechtsgebiet:
Immobilienmaklerrecht / Maklervertrag
Stichworte:
Immobilienmaklerrecht, Maklervertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Bestimmungen von OR 415 und OR 417 sind zwingend. Es handelt sich dabei um Schutzvorschriften zu Gunsten des Auftraggebers. Die Freiheit der Parteien zur Ausgestaltung des Maklervertrages wird dadurch eingeschränkt.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften lassen den Vertrag nicht schlechterdings unwirksam werden. Die Nichtbeachtung kann jedoch zur Folge haben, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt (Doppelmäkelei) oder dass der Auftraggeber die Provision vom Richter herabsetzen lassen kann (unverhältnismässige Provision).

Im kantonalen Recht finden sich weitere zwingende Bestimmungen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.