Rechtsformwahl und Sitz
Dem ausländischen Makler stehen folgende wesentlichen Organisationsmöglichkeiten in der Schweiz zur Verfügung:
- Einzelfirma
- mit Ausland-Sitz
- Zweigniederlassung in CH
- mit CH-Sitz
- Wohnsitz in CH
- mit Ausland-Sitz
- Zweigniederlassung einer ausländischen Personen- oder Kapitalgesellschaft
- CH-Personengesellschaft
- Inhaber als unbeschränkt haftender Gesellschafter
- CH-Kapitalgesellschaft
- Inhaber als Arbeitnehmer
Schweizer Rechtsformen für Gesellschaften
Einzelfirma:
Zweigniederlassung:
Personengesellschaften:
Kapitalgesellschaften:
Bewilligungspflichten
Individuelle Verhältnisse
Die Anwendung der erwähnten Organisationsstrukturen sind einzelfallweise für die konkreten Verhältnisse zu prüfen.
Tipp
Es empfiehlt sich, sich in der Schweiz und im Heimatland für nachgenannte Themen sicherheitshalber beraten zu lassen, und zwar mit Bezug auf
- Relation Rechtsform / Arbeitsbewilligung
- Relation Schweizerische Organisation im Verhältnis zur Organisation im Heimatland.