Inhalt des Maklervertrages
- Vertragsparteien
- Vertragsobjekt (genau beschreiben: Objektart, Grösse, Fläche, etc.)
- Genaue Definition der Dienstleistungen, die erbracht werden sollen
- Vertragsdauer, Kündigungsfristen regeln
- Vollmacht für die Beschaffung von Unterlagen und Auskünften
- Entschädigung präzis regeln (Provision oder Pauschale, etc.)
- Aufwendungsersatz (Insertionskosten, Marketing, etc.)
- Verschwiegenheitsklausel für Makler und Kunde
- Folgen der vorzeitigen Kündigung regeln (finanzielle Folgen)
- Allenfalls Exklusivklausel (kein anderer Makler zulässig)
- Allenfalls Konventionalstrafe für Vertragsverletzungen
- Regelung der Rechte und Pflichten über die Vertragsdauer hinaus
- Salvatorische Klausel
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Anwendbares Recht
Exposé im Internet
- Objekt objektiv beschreiben
- Zusicherung von Eigenschaften vermeiden
- Vorbehalt, wenn Angaben des Eigentümers nicht verifiziert worden sind
- Provisionshinweis im Exposé aufnehmen
- Haftungsausschluss
Werbung
- Nur wahrheitsgemässe Angaben verwenden
- Vorbehalt, wenn Angaben des Eigentümers nicht verifiziert worden sind
- Zusicherung von Eigenschaften vermeiden
Erforderliche Unterlagen für Doku
- Vollmacht des Eigentümers zur Einholung von Informationen
- Allenfalls Vollmachten von jedem Mit- / Gesamteigentümer
- Grundbuchauszug
- Pläne
- Bankunterlagen
- Fotos der Liegenschaft innen und aussen
- Bei Stockwerkeigentum
- Begründungsakt
- Reglement
- Versammlungsprotokolle
- Jahresrechnung / Kostenverteilschlüssel
- Weitere Unterlagen
- Allenfalls Altlastenkatasterauszug
- Allenfalls Heimatschutz / Unterschutzstellung
- Werkverträge bei noch laufender Mängelrügefrist
- Mietverträge bei vermieteten Liegenschaften
- Prozessakten von laufenden und abgeschlossenen Prozessen
Checklisten als PDF zum Download:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.